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Azubis ausbilden und Prämie kassieren

Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen können Ausbildungsprämien erhalten, wenn sie trotz pandemiebedingter wirtschaftlicher Schwierigkeiten weiter ausbilden beziehungsweise es den Auszubildenden ermöglichen, die Ausbildung fortzusetzen. Folgende Prämien können in Anspruch genommen werden:

Abgeschlossene Verträge

Für jeden für das Ausbildungsjahr 2020/2021 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag beträgt die Prämie 2.000 Euro, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird. Sie können diese Prämie beziehen, wenn Ihr Unternehmen besonders von der Corona-Krise betroffen ist. Gefördert werden Ausbildungen, die frühestens am 01.08. begonnen haben, beziehungsweise noch beginnen. Die Prämie gibt es auch dann, wenn Sie den Ausbildungsvertrag bereits vor dem 01.08.2020 abgeschlossen haben.

Zusätzliches Angebot
Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, Ihr Ausbildungsplatzangebot auszuweiten, wird das finanziell belohnt. Sie können sich dann ein Prämie von 3.000 Euro sichern. Diese Prämie gibt es für jeden Ausbildungsvertrag, den Sie für das Ausbildungsjahr 2020/2021 im Vergleich zu den 3 Vorjahren zusätzlich abschließen. Die Prämie fließt nach Abschluss der Probezeit.

Zuschuss
Wenn Sie trotz der Corona-Belastungen Ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen und für die Auszubildenden und die Ausbilder keine Kurzarbeit anmelden, werden 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung gefördert. Sie erhalten diesen Zuschuss bei einem erheblichen Arbeitsausfall von 50 Prozent.

Azubis übernehmen
Gefördert werden auch Unternehmen, die Auszubildende von anderen kleinen und mittleren Unternehmen übernehmen, die die Ausbildung corona-bedingt übergangsweise nicht fortsetzen können. Übernehmen Sie Auszubildende von Unternehmen, die Insolvenz anmelden mussten, bis zum Abschluss ihrer Ausbildung, gibt es eine Prämie von 3.000 € für jeden übernommenen Auszubildenden.

Antrag stellen
Für die Bearbeitung der Anträge und die Bewilligung der Prämien ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Sie können Ihren Antrag schriftlich, per E-Mail oder online stellen.
Quelle : Unternehmerwissen

Ihr Praxiserfolg Team

Ursula Weber

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